Fraktionsantrag 4/19: Verbesserung der Betreuungsqualität im Offenen Ganztag

1. Die Möglichkeit des § 94 Abs. 2 SchulG der Kapitalisierung von Lehrerstellen ist zu nutzen und durch die freigesetzten Mittel sind qualifizierte Schulsozialarbeiter für den Offenen Ganztag einzustellen, um so eine bedarfsgerechte Abdeckung der einzelnen Grundschulstandorte zu gewährleisten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus neu zugewanderten Flüchtlings-familien festzustellen und auch hier eine Kapitalisierung vorzunehmen um auch diesem Personenkreis eine qualifizierte Betreuung/Unterstützung zu ermöglichen.
Die Stadt Bad Oeynhausen betreibt 6 Grundschulen an 9 Standorten. Alle Schulstandorte halten Angebote des Offenen Ganztags vor. Unter Offenem Ganztag (OGS) ist eine außerschulische Betreuung der Schüler in einem Zeitfenster von 08:00 bis 16:00 Uhr zu verstehen. Diese Betreuung erfolgt derzeit durch die Träger „Arbeiterwohlfahrt“ und die „IfAS“. Diese erhalten dafür je Schüler und Jahr 2.000 Euro. Von der Qualifikation her handelt es sich bei dem dort eingesetzten Personal um Erzieherinnen und pädagogisches Fachpersonal. Darüber hinaus verfügt die Stadt über zwei Schulsozialarbeiterinnen in Vollzeit, die für den Schulbereich Nord und den Schulbereich Süd zuständig sind.
In der Stadt Bad Oeynhausen sind derzeit von den rund 1.700 Schülerinnen und Schülern ca. 880 Kinder für den OGS angemeldet. Die Landesregierung bezuschusst den OGS seit dem 01.08.2018 mit einem Grundfestbetrag i.H.v. 812 Euro pro Schuljahr und Schülerin bzw.
Schüler.
Darüber hinaus werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schülern zugewiesen. Bei 50%, also 0,1 der zugewiesenen Lehrerstellen, besteht gem. § 94 Abs. 2 SchulG ein sog. Kapitalisierungswahlrecht seitens der Kommune.
Dies bedeutet, dass je Schülerin bzw. Schüler ein Festbetrag i.H.v. 273 Euro von der Landes-regierung an die Gemeinde überwiesen werden kann. Dies entspricht einem jährlichen Gesamtbetrag i.H.v. 240.240 Euro (bei angenommenen 880 Kindern x 273 Euro).
In den Grundschulen sind derzeit unseres Erachtens Lehrerstellen unbesetzt, so dass die mit 0,2 Lehrerstellen von der Landesregierung zusätzlich bereitgestellten Mittel mangels Personals nicht genutzt werden können.
Auf die Möglichkeit der Betrachtung einer erhöhten Kapitalisierung solcher Lehrerstellen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus neu zugewanderten Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen wird mangels zur Verfügung stehender Daten in den Ausführungen vorerst verzichtet.
Bei den weiterführenden Schulen scheint derzeit eine Divergenz zwischen benötigten und vorhandenen Sozialarbeitern zu bestehen. Die Erfahrungen zeigen, dass sich diese Situation in absehbarer Zeit nicht ändern wird, da auch die, aus den Grundschulen an die weiterführenden Schulen kommenden Kinder offenbar immer häufiger einer Begleitung/Betreuung durch Schulsozialarbeiter bedürfen. Der Vorschlag der CDU zielt darauf ab, durch eine problemorientierte und qualifizierte Betreuung durch gut ausgebildete Sozialarbeiter bereits in den Grundschulen dafür zu sorgen, heranwachsendes Konfliktpotenzial zu vermindern und schon im jungen Alter für eine ausreichende Sozialkompetenz bei den Kindern zu sorgen. Dadurch ist auch eine Verringerung des Betreuungsaufwandes in den weiterführenden Schulen zu erwarten.
Unter der Annahme, dass ein qualifizierter Schulsozialarbeiter ein Monatsgehalt zwischen 2.800 und 3.200 Euro erhält, wird für die weiteren Ausführungen von einem monatlichen Durch-schnittsverdienst i.H.v. 3.000,00 Euro ausgegangen. Somit entstünden der Stadt jährliche Gesamtkosten i.H.v. ca. 43.920 Euro (3.000 Euro x 12 Monate x 1,22) für einen Sozialarbeiter. Aus den kapitalisierten 0,1 Lehrerstellen ließen sich somit knapp 5,5 Schulsozialarbeiter in Vollzeit finanzieren (240.240 Euro / 43.920 Euro = 5,47). Zuzüglich der bereits für die Grund-schulen vorhanden zwei Sozialarbeitern ständen den acht bzw. neun OGS-Standorten somit 7,5 Vollzeitkräfte für die pädagogische Betreuung zur Verfügung.
Im Folgenden werden tabellarisch die Vor- und Nachteile einer Kapitalisierung von Lehrerstellen im Hinblick auf den zuvor dargestellten Lösungsansatz aufgeführt:
Vorteile
1. die Sozialarbeiter stehen den Lehrkräften bereits vormittags (zwischen 08:00 und 11:30 Uhr) als Unterstützung für soziale Belange zur Seite,
2. bei einem sechswöchigen Erholungsurlaub stehen die Mitarbeiter auch in Ferien für eine qualifizierte Vollzeitbetreuung zur Verfügung,
3. Ausstattung mit Sozialarbeitern kann bei dem Werben um Zuzug junger Familien als Standortvorteil genutzt werden,
4. Betreuung durch qualifiziertes Personal wird sich positiv auf die soziale Entwicklung der Kinder auswirken,
5. die Möglichkeit Vollzeitstellen im Bereich der Schulsozialarbeit anzubieten stellt im Gegensatz zu Teilzeitstellen einen nicht zu unterschätzenden Anreiz und Vorteil bei der Bewerberauswahl dar,
6. Möglichkeit der „bedarfsorientierten Einstellung“,
7. keine zusätzlichen Kosten der Stadt für die Personalausstattung.

Nachteile
1. es stehen 0,1 Lehrerstellen weniger je 25 Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.

Fazit:
Da nach derzeitigem Stand in den Grundschulen Lehrestellen nicht mit Personal besetzt werden können, entsteht im Bereich der OGS-Betreuung durch Lehrkräfte keine Unter-versorgung.
Durch die Verfügbarkeit von mindestens fünf weiteren Vollzeitsozialarbeitern wird im Gegenteil eine qualifizierte Betreuung nicht nur sichergestellt, sondern gerade erst ermöglicht. Dieses Betreuungsangebot erstreckt sich darüber hinaus nicht nur auf die Schulwochen, sondern auch auf die Ferien.
Wir erwarten die Verweisung unseres Antrags in den nächsten Schulausschuss.